Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht:
Rechtsanwalt Andreas Plümer

Die zusätzliche Bezeichnung "Fach­anwalt für Ver­kehrs­recht"

wurde Rechtsanwalt Plümer durch die Rechts­anwalts­kammer Hamm mit der Urkunde vom 11.07.2006 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kennt­nisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fach­anwalts­ordnung (FAO). Im Verkehrs­recht waren hierzu 160 bearbeitete Fälle nach­zuweisen sowie ein 120 Zeit­stunden umfassender Lehrgang mit Leistungs­kontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechts­anwalts­kammer ist jährlich nach­zu­weisen, dass eine mindestens 10 Zeit­stunden umfassende Fort­bildung durch­ge­führt wurde, um die Fach­anwalts­bezeichnung weiter führen zu dürfen.

§ 14 d der Fachanwaltsordnung verlangt folgende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht die nachzuweisen sind:

  1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Vekehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
  2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  1. Recht der Fahrerlaubnis
  2. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

 

Die theoretischen Kenntnisse werden in einem Fachlehrgang vermittelt, der folgende Bestandteile hat:

Teil 1

Berufs­recht, Das zweite Gesetz zur Änderung schadens­ersatz­recht­licher Vor­schrif­ten, An­spruchs­grund­la­gen, § 7 StVG – § 823 BGB, Mit­ver­ur­sachung und Mit­ver­schulden, § 9 StVG – § 254 BGB, Haftungs­ausgleich meh­re­rer Hal­ter ( § 17 StVG), Kinder­unfall, (§ 828 BGB), Anwalt­liches Ver­gütungs­recht

Teil 2

Verkehrs­haftungs­recht, Personen­schaden:

Haftung (Anspruchs­grund­lagen, Kausa­lität, Mit­ver­schul­den, Haf­tungs­folgen); Erwerbs­schaden; Sonder­fall: Ver­kehrs­un­fälle mit Aus­lands­berüh­rung; Re­gress; Schmerzens­geld; Schmerzens­geld­pro­zess; Schmerzens­geld (Sonder­fälle); Heil­behand­lungs­kosten; Mehr­bedarfs­schaden; Schadens­ersatz­an­sprüche wegen ent­gang­enen Unter­halts; Schaden­ersatz wegen entvgangener Dienste; Beerdigungs­kosten; Haftungs­ausschuss bei Arbeits- oder Dienst­unfall; Ver­jährung; Ab­findungs­ver­gleich

Teil 3

Sach­ver­ständigen­recht:

Bio­mechanik und Ver­letzungs­mechanik, Insassen­belastung bei Verkehrs­unfall, rechts­medizinische As­pekte, Tinnitus

Teil 4

Ver­sicherungs­recht:

Ver­sicherungs­recht; Begriff und Rechts­grundlage der Ver­siche­rung; Ver­sicherungs­vertrag; Kraft­fahr­zeug­haft­pflicht­schaden; Fahr­zeug­ver­siche­rung (Voll- und Teil­kasko­ver­siche­rung); 4. EU-KH-Richt­linie; Unfall­ver­sicherung; Ver­kehrs­recht­schutz­ver­sicherung

Teil 5

Ver­teidi­gung in Ver­kehrs­straf­sachen (Verfahren); Ver­kehrs­straf- und Ordnungs­widrig­keiten­recht; materielles Ver­kehrs­straf­recht

Teil 6

Verkehrs­verwaltungs­recht; Ver­kehrs­vertrags­recht

Praxis des Fach­anwalts
für Verkehrs­recht

Gegebenheiten, bei denen die Hinzu­ziehung des Fach­anwalts für Verkehrs­recht sinn­voll sein kann oder er­forder­lich ist:
Neben den offen­sicht­lichen Tätig­keits­bereichen des Fach­anwalts für Verkehrs­recht gibt Fälle, in denen Über­schnei­dungen zu anderen Fach­gebieten möglich sind. Beachten Sie daher auch die weiteren Fach­gebiete der Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen:

Weiterbildungen
Fachbereich "Rechtsanwalt für Verkehrsrecht"

2024 Top-Entscheidungen aus dem Verkehrsrecht


11.09.2024
Referent
Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
2024 Vorschäden in der Unfallregulierung
Herkunft, Auswüchse, Kritik und Lösungsansätze bei der Vorschadenrechtsprechung

27.08.2024
Referent
Leif Herrmann Kroll
2024 Die Urteile des VI. Senats des BGH vom 16.01.2024
26.02.2024
Referent Joachim Otting Rechtsanwalt
Previous slide
Next slide