Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht:
Rechtsanwalt Andreas Plümer

Rechtsanwalt Plümer

Die zusätzliche Bezeichnung "Fach­anwalt für Ver­kehrs­recht"

wurde Rechtsanwalt Plümer durch die Rechts­anwalts­kammer Hamm mit der Urkunde vom 11.07.2006 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kennt­nisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fach­anwalts­ordnung (FAO). Im Verkehrs­recht waren hierzu 160 bearbeitete Fälle nach­zuweisen sowie ein 120 Zeit­stunden umfassender Lehrgang mit Leistungs­kontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren. Der Rechts­anwalts­kammer ist jährlich nach­zu­weisen, dass eine mindestens 10 Zeit­stunden umfassende Fort­bildung durch­ge­führt wurde, um die Fach­anwalts­bezeichnung weiter führen zu dürfen.

§ 14 d der Fachanwaltsordnung verlangt folgende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht die nachzuweisen sind:

  1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Vekehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
  2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  1. Recht der Fahrerlaubnis
  2. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

 

Die theoretischen Kenntnisse werden in einem Fachlehrgang vermittelt, der folgende Bestandteile hat:

Teil 1

Berufs­recht, Das zweite Gesetz zur Änderung schadens­ersatz­recht­licher Vor­schrif­ten, An­spruchs­grund­la­gen, § 7 StVG – § 823 BGB, Mit­ver­ur­sachung und Mit­ver­schulden, § 9 StVG – § 254 BGB, Haftungs­ausgleich meh­re­rer Hal­ter ( § 17 StVG), Kinder­unfall, (§ 828 BGB), Anwalt­liches Ver­gütungs­recht

Teil 2

Verkehrs­haftungs­recht, Personen­schaden:

Haftung (Anspruchs­grund­lagen, Kausa­lität, Mit­ver­schul­den, Haf­tungs­folgen); Erwerbs­schaden; Sonder­fall: Ver­kehrs­un­fälle mit Aus­lands­berüh­rung; Re­gress; Schmerzens­geld; Schmerzens­geld­pro­zess; Schmerzens­geld (Sonder­fälle); Heil­behand­lungs­kosten; Mehr­bedarfs­schaden; Schadens­ersatz­an­sprüche wegen ent­gang­enen Unter­halts; Schaden­ersatz wegen entvgangener Dienste; Beerdigungs­kosten; Haftungs­ausschuss bei Arbeits- oder Dienst­unfall; Ver­jährung; Ab­findungs­ver­gleich

Teil 3

Sach­ver­ständigen­recht:

Bio­mechanik und Ver­letzungs­mechanik, Insassen­belastung bei Verkehrs­unfall, rechts­medizinische As­pekte, Tinnitus

Teil 4

Ver­sicherungs­recht:

Ver­sicherungs­recht; Begriff und Rechts­grundlage der Ver­siche­rung; Ver­sicherungs­vertrag; Kraft­fahr­zeug­haft­pflicht­schaden; Fahr­zeug­ver­siche­rung (Voll- und Teil­kasko­ver­siche­rung); 4. EU-KH-Richt­linie; Unfall­ver­sicherung; Ver­kehrs­recht­schutz­ver­sicherung

Teil 5

Ver­teidi­gung in Ver­kehrs­straf­sachen (Verfahren); Ver­kehrs­straf- und Ordnungs­widrig­keiten­recht; materielles Ver­kehrs­straf­recht

Teil 6

Verkehrs­verwaltungs­recht; Ver­kehrs­vertrags­recht

Praxis des Fach­anwalts
für Verkehrs­recht

Gegebenheiten, bei denen die Hinzu­ziehung des Fach­anwalts für Verkehrs­recht sinn­voll sein kann oder er­forder­lich ist:
Neben den offen­sicht­lichen Tätig­keits­bereichen des Fach­anwalts für Verkehrs­recht gibt Fälle, in denen Über­schnei­dungen zu anderen Fach­gebieten möglich sind. Beachten Sie daher auch die weiteren Fach­gebiete der Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen:

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