Die zusätzliche Bezeichnung
"Fachanwalt für Arbeitsrecht"

wurde Rechtsanwalt Plümer durch die Rechtsanwaltskammer mit der Urkunde vom 17.10.2005 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO).

Im Arbeitsrecht waren hierzu 100 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren.

Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, dass eine mindestens 10 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.

§ 10 der Fachanwaltsordnung verlangt folgende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht die nachzuweisen sind:

  1. Individual­arbeits­recht Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufs­bildungs­vertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufs­bildungs­verhält­nisses ein­schließlich Kündungs­schutz, Grundzüge der betrieblichen Alters­versorgung, Schutz besonderer Personen­gruppen insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwer­behinderten und Jugend­lichen, Grundzüge des Arbeits­förderungs­rechts und des Sozial­versicherungs­rechts
  2. Kollektives Arbeitsrecht Tarifvertrags-, Personal­ver­tre­tungs- und Betriebs­verfassungs­recht, Grund­züge des Arbeits­kampf- und Mit­bestimmungs­rechts
  3. Verfahrens­recht

Bestandteile des Fachlehrgangs für Arbeitsrecht -Theoretische Kenntnisse

Teil 1

Grund­züge des Arbeits­rechts, Recht der betrieblichen Alters­vorsorge, Grundzüge des Arbeits­förderungs­rechts, Verfahren vor den Gerichten für Arbeits­sachen

Teil 2

Abschluss, Änderung und Inhalt des Arbeits­vertrages, Tarif­vertrags- und Arbeits­kampf­recht, Mitbestimmungs- und Betriebs­verfassungs­recht ein­schließ­­­lich der Grund­züge des Personal­­vertretungs­rechts, Recht des Berufs­ausbildungs­verhältnisses, Recht beson­derer Personen­gruppen, insbesondere der Schwangeren, Mütter, Schwer­­behinder­ten und Jugend­lichen.

Teil 3

Beendi­gung von Arbeits­verhält­nissen, Kündigungs­­fristen und allgemeiner Kündigungs­­schutz, Außer­­ordentliche Kündigung und besonderer Kündigungs­schutz, Kündigungs­­schutz­prozess­recht, Grund­züge des Sozial­versicherungs­­rechts.

Praxis des Fachanwalts für Arbeitsrecht

Gegeben­heiten, bei denen die Hinzuziehung des Fachanwalts für Arbeitsrecht sinnvoll sein kann oder erforderlich ist
Neben den offen­sicht­lichen Tätig­keits­bereichen des Fach­anwalts für Arbeits­recht gibt Fälle, in denen Über­schneidungen zu anderen Fach­gebieten möglich sind. Beachten Sie daher auch die weiteren Fach­gebiete der Kanzlei Graf-Plümer-Krebs Lünen: