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Die zusätzliche Bezeichnung
"Fachanwalt für Arbeitsrecht"
wurde Rechtsanwalt Plümer durch die Rechtsanwaltskammer mit der Urkunde vom 17.10.2005 verliehen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung in Anwendung der Fachanwaltsordnung (FAO).
Im Arbeitsrecht waren hierzu 100 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang mit Leistungskontrollen (3 fünfstündige Klausuren) zu absolvieren.
Der Rechtsanwaltskammer ist jährlich nachzuweisen, dass eine mindestens 10 Zeitstunden umfassende Fortbildung durchgeführt wurde, um die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen.
§ 10 der Fachanwaltsordnung verlangt folgende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht die nachzuweisen sind:
- Individualarbeitsrecht Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsbildungsverhältnisses einschließlich Kündungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts
- Kollektives Arbeitsrecht Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts
- Verfahrensrecht
Bestandteile des Fachlehrgangs für Arbeitsrecht -
Theoretische Kenntnisse
Teil 1
Grundzüge des Arbeitsrechts, Recht der betrieblichen Altersvorsorge, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts, Verfahren vor den Gerichten für ArbeitssachenTeil 2
Abschluss, Änderung und Inhalt des Arbeitsvertrages, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht einschließlich der Grundzüge des Personalvertretungsrechts, Recht des Berufsausbildungsverhältnisses, Recht besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren, Mütter, Schwerbehinderten und Jugendlichen.Teil 3
Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungsfristen und allgemeiner Kündigungsschutz, Außerordentliche Kündigung und besonderer Kündigungsschutz, Kündigungsschutzprozessrecht, Grundzüge des Sozialversicherungsrechts.Weiterbildungen
Fachbereich "Rechtsanwalt für Arbeitsrecht"
Hamburg
Referent
xx Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
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